18
Jan
Der Vertrieb von Bot-Programme für Onlinespiele im Allgemeinen und World of Warcraft im Besonderen ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Gericht, in einem Grundsatzurteil entschieden, wie die Kanzlei Gleiss Lutz berichtet. Vor Gericht stritten WoW-Entwickler Blizzard Entertainment und die deutsche Bossland GmbH aus Zwickau, die Bots und Cheats für Spiele wie World of Warcraft, Diablo 3 und Overwatch produziert und verkauft.
Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, nur das Urteil ist bisher bekannt. Bossland hat