News-System
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20
Mrz
Laut Kai Gniffke sei sein Ziel, mit der ARD bis Ende des Jahrzehnts zum relevantesten Streaming-Anbieter in Deutschland zu werden.
Ja richtig gelesen.
Also so Größen wie Netflix, Disney+ & Co. auf dem Markt zu verdrängen.
Es ist nichts neues, daß der Vorsitzende der ARD sich um Kopf und Kragen redet - letztens beim Zapp Talk, wo der Moderator Tilo Jung ihn fachgerecht auseinandergenommen hat (Video unten) - aber das sind schon Visionen, die eher an Träumerei grenzen mögen, anhand der sonstigen "Erfolgsgeschichten", die ARD & ZDF mit den Online Themen, wie Mediathek verbuchen.
Natürlich gibts noch eine kleine Beruhigungspille für alle unter uns, die eh schon ihre liebe Not mit der Gier der ÖR haben:
"Das wird enorm viel Geld kosten", sagte Gniffke. "Diese notwendigen Ressourcen werden wir nicht einfach obendrauf kriegen. Da bin ich nicht weltfremd", räumte der ARD-Vorsitzende ein. "Also müssen wir unsere Kräfte bündeln."
Wers glaubt...
Gniffke in Not, ab Minute 47 kommt der gute Mann in arge Erklärungsnot und wird so sehr in die Ecke gedrängt, daß er während des Interviews dem Moderator DInge unterstellt die er nicht gesagt hat:
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16
Sep
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Niemand hätte gedacht das wir solange durchhalten aber nun ist es soweit wir haben das 10te Jahr erreicht
Ganz besonders großen DANK an all unsere ADMINS die uns über die vielen vielen Jahre begleitet haben
und natürlich auch an alle SUPPORTER|DONATOR die uns hier immer wieder Jahr für Jahr FINANZIELL unterstützt haben,,,
,,,Ihr seid die BESTEN
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14
Mrz
Die Abstimmung ist abgeschlossen und wir haben einen Gewinner
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18
Dez
Gute NEWS!!! ByBy TTK
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02
Jul
Und damit ist der erste 1vs1 Overwatch Hardcoregamer Cup vorbei.
Es gab sehr Positive Resonanz und es wird in ca einem Monat ein erneutes Turnier geben.Hier noch die Siegertabelle:
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05
Aug
Sony wollte vor Gericht den Vertrieb der Cheat-Software untersagen lassen, weil sie in ihr Urheberrecht am Spiel eingreife. Der BGH hatte den Fall zuletzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Das Gericht in Luxemburg hatte daraufhin entschieden, dass hier keine Urheberrechtsverletzung nach EU-Recht vorliege.
Der BGH hat diese Entscheidung nun bestätigt.