• Das Thema habe ich schon länger auf dem Schirm. Mittlerweile haben die großen Künstler ja eigene Kanäle oder verwerten unter gemeinsamen Kanälen oder Anbietern. VEVO ist glaube ich bei YT recht beliebt. Das konvertieren ist so ein Graubereich wird aber jedenfalls gegenüber Endkunden geduldet. Ob das Abschalten von Ripping Seiten das Problem löst wage ich zu bezweifeln. User mit etwas Knowledge dürften in der Lage sein sich selbst Audioaufzeichnungen der Videos anzufertigen. Da reichen schon die Windows eigenen Mittel aus :idea: Wer es dann besser haben möchte besorgt sich ein DAW Software und fummelt noch selbst ein wenig herum. Etwa wenn das bereitgestellte Material zB etwas zu wenig Bass hat oder ähnliches...

  • Der Artikel ist übrigens völlig voller falscher Informationen. You Tube hat sich schon vor Jahren mit der Gema geeinigt, entsprechend ist das "Aufnehmen" von Musik von YouTube nach deutschem Recht komplett legal. Genau wie eben das Aufnehmen aus Radio oder Fernsehen.


    Nicht umsonst bekommt man ja diese TV- und Internetradio Aufnahmeprogramme an jeder Ecke hinterhergeschmissen.


    Entsprechend klingt das mal wieder wie so ein Artikel, der irgendwo in den USA auftauchte und dann einfach ab- und umgeschrieben wurde.


    Problematisch ist nur, wenn irgendwelche Privatleute kommerzielle Musik auf ihren Kanal hochladen. Das ist ohnehin illegal und davon dann runterladen automatisch dann auch.


    Außerhalb der USA gibt es z.B. kein "Fair Use" und genau diese Regel erlaubt z.b. die ganzen "Ich schaue / höre XYZ" Videos, wo man dann die Leute auf dem Sofa sitzen sieht und gelegentlich mal was kommentieren hört. während im Mini-Fenster der neuste Streaming-Film komplett durchläuft. Sollten deutsche You Tuber lieber nicht nachmachen...


    Aber wie Vercetti schon sagte, praktisch alle (Musik-) Künstler sind mit eigenen offiziellen Kanälen auf YT vertreten, auch andere "Fernsehsender" publizieren über YT und haben die entsprechenden Lizenzen oder hierzulande dann Gema Übereinkünfte. Da gibt es überhaupt keine juristischen Probleme, alles völlig legal das "aufzunehmen".


    Ein Beispiel aus Deutschland wäre etwa Rocket Beans TV. Die haben immer einfach jegliche Musik aus Spielen, Filmen etc. gespielt, wo andere wie Gamestar, PC Games und Co. die Musik ausblenden mussten. Das liegt einfach daran, dass Rocket Beans ihre Ursprünge im TV hatte und es gewohnt war bzw. es weiterführte bei der Gema gemeldet zu sein und zu zahlen, während die Zeitschriften sich das Geld natürlich gespart haben und entsprechend häufiger Mal für ihre Tests die Musik in den Spielen ausschalten müssen.