• Ah ja das ist EIGENTUM und "Leihgabe" zugleich, genauso wie es Tag und Nacht zugleich am selben Ort ist! Alles klar!

  • Ah ja das ist EIGENTUM und "Leihgabe" zugleich, genauso wie es Tag und Nacht zugleich am selben Ort ist! Alles klar!

    Der Steam Client ist die "Leihgabe", die darauf laufende Software ist Eigentum des Käufers.


    Standard Software als Sache
    Immer noch aktuell und immer wieder diskutiert ist die Frage, ob Standard Software als Sache im Sinne des § 90 BGB zu sehen ist. Eine der wesentlichen…
    www.anwaltscontor.de
  • Du hast das verlinkte gelesen und verstanden?


    Eigentum kannst du nur schaffen und erwerben bei Steam MIETEST du eine "bewegliche Sache" und erwirbst kein EIGENTUM!


    Allerdungs habe ich jetzt deine Aussage:

    Der Steam Client ist die "Leihgabe", die darauf laufende Software ist Eigentum des Käufers.

    so aufgenommen.


    Wie die gemietet SW nach BGB das Eigentum da wechselt, bleibt mir ein Rätsel!


    Und ja Consumer Protect ist in den USA anders als in D, laut meines Wissenstands wesentlich Anti-Consumer als in D. Allerdings gibt es dort die Sammelklage und deswegen wird CP da eher seltener aktiv, in solchen Dingen als es der Verbraucherschutz hier ohne Sammelklage tun muss.

  • Ich schrieb doch gerade, dass der Steam Client (und Account) Eigentum von Steam sind allerdings die darauf gekaufte (Spiele) Software Eigentum des Käufers. Siehe eben das Urteil, als die Verbraucherzentrale gegen Steam geklagt hat.


    Der BGH sowie der EuGH haben außerdem klar geurteilt, dass Software eine Sache ist und somit beim Kauf das Eigentum an der gekauften Kopie der Software übertragen wird. Damit ist der Käufer Eigentümer seiner Kopie der Software, unabhängig wo diese gespeichert ist.


    Ob du nicht verstehst wie Software Eigentum durch einen Kauf werden kann ist dabei völlig irrelevant, das ist die aktuelle Gesetzeslage in der EU. Aber aus Sicherheitsgründen weise ich darauf hin, dass Eigentum absolut rein gar nichts mit Urheberrecht zu tun hat, das verwechseln nämlich sehr viele.

  • Spiritogre


    Und wie ist das wenn Steam Spiele aus dem Store entfernt die man mal

    gekauft hat sind die dann auch weg oder kann man die noch weiter spielen :?:

    Die kann man weiter spielen. Gekaufte aber vom Markt genommene Titel verbleiben in der Bibliothek.


    Ansonsten, die große Ausnahme, wie bei diesem vermurksten Shooter The Day before, man bekommt sein Geld zurück, wenn es nicht mehr gespielt werden kann und komplett rausgenommen wird.



    Was ich mal hatte war ein Problem mit Agony. Da gibt es zwei Versionen von, eine normale ab 18 und eine extra harte ab 18, die in Deutschland wohl indiziert(?) ist. Das war ursprünglich so, dass man mit einem Key beide Versionen bekam. Aus technischen Gründen hat Steam das aber umgestellt, so dass beide Versionen nicht mehr einen Key teilen sondern eigene haben, wobei die indizierte(?) Fassung als DLC gilt.


    Nun ist aber in Deutschland das Problem gewesen, dass solche Software für Deutschland automatisch blockiert wird. D.h. das normale Spiel war da, der DLC aber vom Client ausgeblendet / blockiert (haben viele Spiele, dass einige DLCs nicht in Deutschland erwerbbar sind). Zum Glück wurde schnell ein Trick bekannt, da der neue DLC-Key ja durchaus im Account vorhanden war, war es möglich die "Unrated" Fassung über die Steam Database Webseite im Browser zu installieren. Nach der Installation erschien dann auch der DLC normal in der Bibliothek. Inzwischen hat Valve das Problem aber glaube ich behoben.


    In der Regel kann man hier von Steam blockierte Games ja über einen Keyshop trotzdem kaufen und einfach aktivieren und sie tauchen problemlos in der Bibliothek auf. Ausnahmen sind natürlich Games mit Region Lock, da gibt es aber oft kreative Wege wie VPN oder so, um sie oft doch noch zu aktivieren.



    Reine Multiplayer-Online Games gerade aus der F2P Ecke sind noch mal ein anderes Thema. In der Regel werden die nach Abschaltung der Server, wenn sie nicht installiert sind, in der Bibliothek ausgeblendet. Sie sind aber durchaus noch da und man kann sie sich anzeigen lassen und sogar installieren, jedenfalls soweit der Client auf Steam vorhanden war, oft haben solche Spiele auf Steam auch nur einen Launcher und der Rest wird vom Server des Anbieters geladen. Entsprechend kann man also zumindest den Launcher installieren oder das gesamte Spiel, was natürlich nichts bringt, da man sich nicht mehr einloggen kann.

  • Der BGH sowie der EuGH haben außerdem klar geurteilt, dass Software eine Sache ist und somit beim Kauf das Eigentum an der gekauften Kopie der Software übertragen wird. Damit ist der Käufer Eigentümer seiner Kopie der Software, unabhängig wo diese gespeichert ist.

    Ja es ist eine Sache aber du kaufst sie nicht, sondern mietest diese Sache. Insofern wird hier kein Eigentümerwechsel und/oder Eigentumsübertragung durchgeführt.


    Zitat

    Es liegt deshalb nahe, mit der überwiegenden Meinung im Schrifttum, als Rechtsgrundlage für diese vertraglichen Ansprüche, einen Mietvertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zum Gegenstand hat, anzunehmen (Koch ITRB 2001, 39, 40; Bettinger/Scheffelt CR 2001, 729, 731; Röhrborn/Sinhart CR 2001, 69, 70 f.; Sedlmeier/Kolk MMR 2002, 75, 78; von Westerholt/Berger CR 2002, 81, 84; Junker NJW 2003, 2792, 2797; Marly Softwareüberlassungsverträge 4. Aufl. Rdn. 563, 567).


  • Dein Zitat ist völlig veraltet und war außerdem damals schon nur eine Meinung von Industrievertretern. Inzwischen gibt es aber höchstinstanzliche Gerichtsurteile. Schaue dir z.B. das EuGH Urteil von Usedsoft vs. Oracle an oder den oben geposteten Link zu Software als Sache.


    Das mit dem "Mietvertrag" ist der allergrößte Schwachsinn, den ich je zum Thema gelesen habe. Das stimmte so schon 2001 nicht mehr, allerdings war das Thema da noch nicht letztinstanzlich geklärt. Deswegen spricht das zitierte Buch auch von "Meinung", das Adjektiv "überwiegend" haben sie dazu gedichtet, da damit gemeint war, "laut Meinung der Softwarefirmen".

  • Dein Zitat ist völlig veraltet und war außerdem damals schon nur eine Meinung von Industrievertretern.

    Aha: Quelle meines Zitats:

    BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEILXII ZR 120/04 von 2006.


    Usedsoft vs. Oracle behandelt etwas anderes.

  • Aha: Quelle meines Zitats:

    BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 120/04 von 2006!

    Nunja, dagegen könnte man jetzt dieses geringfügig aktuellere französische Urteil halten:

    Frankreich: Weiterverkauf von Steam-Spielen laut Gerichtsurteil erlaubt - Golem.de
    Rückschlag für Valve: Wer auf Steam ein Spiel erwirbt, der soll es auch weiterverkaufen dürfen. Die Betreiber des Stores haben bereits angekündigt, in Berufung…
    www.golem.de


    Da ist einiges in jüngerer Zeit in Bewegung, ein Urteil von 2006 würde ich da nicht gerade aktuell und in Stein gemeißelt nennen.

  • Und wie ist das wenn Steam Spiele aus dem Store entfernt die man mal

    gekauft hat sind die dann auch weg oder kann man die noch weiter spielen :?:

    Wie schon erwähnt wurde, du kannst sie weiterspielen.

    Du kannst sogar Spiele die entfernt wurden immer noch hinzufügen, wenn du noch über einen Uraltasbach-Key verfügst der noch nicht eingelöst wurde.

    In meinem Fall war das

    Unbenannt11.jpg

    an sich ein ganz passabler Coop Shooter mit einer Coop Story Kampagne.

    Leider nur komplett verbuggt.

    Haben sie irgendwann rausgeworfen, aber ein Freund wollte das unbedingt mit mir durchspielen.

    Also was machen - irgendwo auf plati einen uralten Key noch erwerben können und für ihn eingelöst.