Ach und deswegen ist es "völlig veraltet" und "eine Meinung von Industrievertretern"? BTW ich habe das Jahr nur angegeben um die Quellenfindung zu vereinfachen.
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Aha: Quelle meines Zitats:
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEILXII ZR 120/04 von 2006.
Usedsoft vs. Oracle behandelt etwas anderes.
Du hast irgendein Buch zitiert und kein Gerichtsurteil. Das gültige BGH Urteil zur Software als Sache und damit Eigentum findest du in dem obigen Link zur Software als Sache.
Das EuGH Urteil, wo das mit dem Mieten auch zum Ausdruck kam verneint dies übrigens explizit. Gekaufte Software ist nicht gemietet. Dafür gibt es Mietverträge was etwas völlig anderes ist als ein Kauf.
Du hast keinerlei Link angegeben.
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C:\User\German\Downloads\xii_zr_120-04.pdf Ich bezweifle allerdings das der für dich so funktioniert!
Das EuGH Urteil
Du hast keinerlei Link angegeben.
Ich hab das zitierte Urteil ja nur genau benannt und das es aus DEINEM gelinkten Artikel stammt, zeigt ja wie vertraut du damit bist!
Du hast insofern recht das Usedsoft vs. Oracle davon ausgeht das beim entgeltlichen überlassen von SW ohne zeitliche Nutzungsbefristung, sich das Bestimmungsrecht des Urhebers sich erschöpft und der Erwerbende das dann weiterverkaufen kann wie er will, sofern er seine weiterverkaufte "Kopien" löscht/zerstört.
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C:\User\German\Downloads\xii_zr_120-04.pdf Ich bezweifle allerdings das der für dich so funktioniert!
Ich hab das zitierte Urteil ja nur genau benannt und das es aus DEINEM gelinkten Artikel stammt, zeigt ja wie vertraut du damit bist!
In meinem verlinkten Artikel gibt es keine Urteile, die sich mit Mietsoftware beschäftigen. Hättest du den Link gelesen, dann wäre dir klar, dass laut den dort geposteten Gerichtsurteilen bei Kaufsoftware das Eigentum übertragen wird.
Das Zitat was du oben gebracht hast klingt auch absolut nicht nach einem Gerichtsurteil sondern nach einem Meinungsartikel aus einem Buch zu dem Thema.
Entsprechend habe ich langsam das Gefühl, dass du nur trollen willst.
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In meinem verlinkten Artikel gibt es keine Urteile, die sich mit Mietsoftware beschäftigen
Du solltest dem im Artikel referenzierten Material schon Folgen, und nicht nur die Zusammenfassung im Artikel lesen, wenn du meinst das wird dort nicht erwähnt und gelinkt!
Zitat
...ist doch spätestens durch die Begründungen des BGH im ASP Urteil (BGH CR 2007, 75ff, 76.) als ständige Rechtsprechung anzusehen (Schweinoch, Geänderte Vertragstypen in Softwareprojekten, CR 2010, 1ff.). -
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Und das hat genau was mit gekaufter Software zu tun? NICHTS!
Dabei geht es um gemietete Software.
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Punkt a)
Es bildet den zweiten Schritt der Grundlage, das Software juristisch als bewegliche Sache angesehen wird.Ach ich vergas so wie es aussieht hast du es anscheinend nicht so mit lesen und verstehen und dem mehrfachen aufeinander bauen von Konstrukten.
Punkt b) was sage ich zu Steam die ganze Zeit, die mietest da Software.
Du beharrst doch darauf das dort ein Eigentumswechsel erfolgt, weil Software rechtlich als eine körperliche Sache angesehen wird.
In dem BGH-Urteil geht es doch darum das Software immer als körperliche Sache angesehen wird.
Und wenn du mal zu deinem anscheinend geliebten Usedsoft vs. Oracle genauer anschaust wirst du sehen das das Urteil dort auf eine s Bestandes aus einer Feststellung eines Urteils zurück geht wo es um eine Glücksspiellizenz ging.
Der Punkt der Gerichte ist doch wie der Gesetzgeber Software im juristischen Sinne bewertet und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.
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Noch einmal, in dem verlinkten Urteil ging es primär um den ASP-Vertrag, gemietete Software mit Pflege, dabei hat das Gericht auch festgestellt, dass Software eben eine Sache ist und das beim privaten Kauf, das Eigentum übertragen wird. In der eigentlichen Sache ging es allerdings um gemietete Software im B2B Bereich und nicht um privaten Kauf von Standardsoftware. Deswegen darf man das nicht zusammenwerfen.
Bei Wikipedia liest sich das entsprechend: "In der Praxis werden Softwareüberlassungsverträge ihrem Schwerpunkt nach einem gesetzlich geregelten Vertragstyp insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete klassifiziert..."
Und ein Kaufvertrag ist nun einmal etwas völlig anderes als ein Mietvertrag.
Bei Steam und Co. KAUFST du aber Software und mietest sie nicht, oder steht da irgendwas von "Miete" wenn du auf den "jetzt kaufen" Button drückst? Die wären schon gesetzlich dazu verpflichtet da "jetzt dauerhaft mieten" anstelle kaufen zu schreiben.
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und das beim privaten Kauf, das Eigentum übertragen wird.
Finde ich im Urteil nicht!
das Gericht auch festgestellt, dass Software eben eine Sache ist
Finde ich im Urteil
In der eigentlichen Sache ging es allerdings um gemietete Software im B2B Bereich und nicht um privaten Kauf von Standardsoftware
Es spielt keine Rolle ob eine oder beide Parteien Business sind, das BGB und die das Software als Sache festgestellt wird gilt immer.
Bei Wikipedia liest sich das entsprechend: "In der Praxis werden Softwareüberlassungsverträge ihrem Schwerpunkt nach einem gesetzlich geregelten Vertragstyp insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete klassifiziert..."
Punkt a) Quelle-Link? gerade im Bezug zu Punkt b) der so gequotete Satz ist unvollständig und ergibt daher keinen kompletten sinnvollen Inhalt. Punkt c) ja da ist sie schon wieder die Unterscheidung von Kaufvertrag und Mietvertrag von Software.
Bei Steam und Co. KAUFST du aber Software und mietest sie nicht, oder steht da irgendwas von "Miete" wenn du auf den "jetzt kaufen" Button drückst?
Ja steht da, man stimmt explizit den Steam-Nutzungsvertrag zu und in diesem steht:
Zitat
Die Steam-Client-Software und jegliche andere Software sowie alle Inhalte und Updates, die Sie über Steam herunterladen oder auf die Sie darüber zugreifen, werden im Rahmen dieses Dokuments als „Inhalte und Dienste“ bezeichnet. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Videospiele von Valve oder Drittanbietern und In-Game-Inhalte, mit Hardware verbundene Software und alle virtuellen Gegenstände, mit denen Sie in einem Abonnement-Marktplatz von Steam handeln, die Sie verkaufen oder kaufen. Die Rechte zum Zugriff auf und/oder zur Nutzung von Inhalten und Diensten, die über Steam zugänglich sind, werden im Rahmen dieser Vereinbarung als „Abonnements“ bezeichnet.[...]
Ihre Bestellung über Steam ist ein Angebot an Valve zum Abschluss einer Vereinbarung, nach der Valve im Austausch für den angegebenen Preis die bestellten Abonnements, Inhalte und Dienste und/oder Hardware (die „Produkte“) liefert.
[...]
Steam und Ihr(e) Abonnement(s) erfordern das Herunterladen und die Installation von Inhalten und vertragsgegenständlichen Leistungen auf Ihrem Computer. Valve räumt Ihnen hiermit eine nicht-ausschließliche Lizenz und ein Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen für Ihren persönlichen, ausschließlich privaten Gebrauch (soweit eine kommerzielle Nutzung nicht ausdrücklich durch die vorliegenden Vertragsbedingungen oder gemäß den einschlägigen Abonnementbedingungen gestattet ist) ein und Sie nehmen diese Lizenz hiermit an. Die besagte Lizenz endet entweder mit kündigungsbedingter Beendigung (a) der vorliegenden Vereinbarung oder (b) eines Abonnements, das die Lizenz umfasst.
[...]
Das Eigentum und sämtliche sonstigen dinglichen Rechte und Immaterialgüterrechte an den und bezüglich der vertragsgegenständlichen Inhalte(n) und Leistungen sowie an sämtlichen Kopien derselben stehen Valve und/oder ihren Lizenzgebern bzw. den Lizenzgebern der Verbundunternehmen von Valve zu.
Das schränkt das "ASP-Urteil" etwas ein da es Software immer als beweglich Sache definiert und somit das Recht auf Weiterverkauf zugesteht, von einer kompletten Eigentumsübertragung wird dort nie gesprochen.
Und wegen des möglichen Wegfall:
ZitatDie Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung (nachfolgend die „Laufzeit“) beginnt an dem Tag, an dem Sie erstmalig Ihre Zustimmung zur Geltung der vorliegenden Vertragsbedingungen erklären, und die Vereinbarung bleibt so lange wirksam, bis sie gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gekündigt oder anderweitig beendet wird.
[...]
Valve kann Ihr Konto oder bestimmte Abonnements jederzeit einschränken oder kündigen, wenn (a) Valve die Bereitstellung solcher Abonnements an Abonnenten in einer ähnlichen Situation im Allgemeinen einstellt, oder (b) Sie gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen (einschließlich der Abonnementbedingungen oder Nutzungsregeln)
Die wären schon gesetzlich dazu verpflichtet da "jetzt dauerhaft mieten" anstelle kaufen zu schreiben.
Das wär mir neu und sie schreiben es im Vertrag recht deutlich, nur wenn man den nicht liest obwohl man angibt diesem zuzustimmen.
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BGB gilt für "normale Bürger" und HGB gilt im kommerzielen B2B Bereich, die Gesetze zu gleichen Themen unterscheiden sich dort teils deutlich.
Ansonsten kann ich jetzt den ganzen Text aus dem zitierten Link kopieren oder einfach noch mal darauf verweisen, dass der BGH mehrfach festgestellt hat, dass Software eine Sache nach §90 BGB ist woraus automatisch die Pflicht entsteht dass das Eigentum bei einem Kauf übertragen wird nach § 929 BGB.
Ansonsten auch noch interessant: https://www.u-s-c.de/eugh-urte…auchte-software-lizenzen/ hier der vierte Punkt zu "Verkauf kompletter Volumenverträge" zum Ausklappen, wo noch einmal auf den Eigentumswechsel eingegangen wird. Leider ist der Text nicht kopierbar.
Was Steam oder sonstige in ihre AGBs oder Lizenzbestimmungen schreiben ist komplett irrelevant, wenn sie sich nicht an deutsche Gesetze halten. Steam kann also noch so sehr von "Miete" oder "Lizenz" irgendwo schreiben, wenn du durch den "kaufen" Button eine Software kaufst, wirst du trotzdem Eigentümer, da beim Kauf einer Sache das Eigentum übertragen werden muss, siehe oben genannten $929. Ansonsten hätten sie das klar als "Mieten" kennzeichnen müssen.
Siehe zu dem Thema das Urteil Verbraucherzentrale gegen Valve. Die gekauften Spiele sind dein Eigentum, da an den Account gebunden der aber Steam gehört, faktisch z.B. nicht weiterverkaufbar. Die aktuelle Gesetzeslage hat aber leider keinen Zwang, dass man Software von Accounts lösen und an andere übertragen können muss. Das ist ein RIESIGES Problem im Falle z.B. von Erbschaften. Weil die Erben in ein paar Generationen dann mit 20 verschiedenen Accounts herumhantieren müssen.
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