Twitch und Artikel 13

Achtung, dies ist KEIN Aprilscherz. Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts wurde erst letzte Woche beschlossen. Von der medialen Öffentlichkeit (auch von uns) zuerst nicht beachtet, hat sich der Chef der gigantisch großen Live-Streaming Plattform Twitch bereits zum Wahlausgang zu Artikel 13 geäußert.


Twitch ist dem „normalen“ Menschen da draußen oft überhaupt gar nicht bekannt. Die Seite ist für Gamer die weltweit wichtigste Live Streaming-Plattform, und hat für die Netzgemeinde eine essenzielle Bedeutung!


Twitch-Chef Emmett Shear hat Fortune gesagt, dass er zwar auch für ein besseres Urheberrecht sei. Aber das Gesetz sei schlecht gemacht und bringe Konsequenzen für Streamer und Zuschauer. Und das neue Urheberrecht treffe die falschen Unternehmen! Und es sei so gestaltet, dass völlig unklar sei, was man (bei Twitch und anderen Anbietern wie Facebook und YouTube) genau machen müsse um ihm gerecht zu werden.

Reale Auswirkungen von Artikel 13 bei Twitch

Selbst einfache urheberrechtlich geschützte Dinge im Hintergrund eines Live-Videos könnten dazu führen, dass Twitch durch Rechteinhaber nun haftbar gemacht werden könne (dazu auch hier ein Bericht). Denn gemäß Artikel 13 geht es ja genau darum, dass die Plattformen wie Twitch, Facebook und YouTube für hochgeladene Inhalte haften, dass sie urheberrechtskonform sind. Twitch müsste laut Shear wohl alle Live-Streams mit einem Filter in Echtzeit überprüfen. Bei Verstößen würden diese Streams dann sofort gesperrt werden. Selbst wenn danach festgestellt würde, dass es doch keine Urheberrechtsverletzung gegeben habe, würde der Schaden bei den Zuschauern und den Streamern, also den Veranstaltern der Videos liegen.

Man vergesse bitte nicht (so möchten wir es sagen), dass sehr viele Streamer hauptberuflich von ihren Live-Videos auf Twitch leben! Dies ist eine echte und große Industrie geworden, von der Politiker wie Axel Voss (Initiator von Artikel 13) wohl noch nie etwas gehört haben. Aber das war noch nicht alles.

Auch Streamer außerhalb der EU könnten von der EU-Richtlinie Artikel 13 betroffen sein. Denn wenn Streamer, die außerhalb der EU wohnen und somit wohl völlig legal Inhalte nutzen, die innerhalb der EU unter Artikel 13 illegal sind, könnte es Probleme geben. Denn Zuschauer in der EU können ja bisher natürlich auch Inhalte von Streamern zum Beispiel aus den USA oder aus Japan anschauen.

Zukünftig könnte Artikel 13 es aber notwendig machen, dass Twitch es europäischen Zuschauern nicht mehr erlaubt Live-Streams eben aus USA, Japan und Co anzuschauen. Denn deren in ihrer Heimat legale Streams könnten ja unter Umständen in der EU illegal sein und Strafen für Twitch nach sich ziehen. Das bedeutet: Es geht nicht nur um Uploadfilter für Inhalteproduzenten innerhalb der EU. Auch die passiven Zuschauer in der EU könnten betroffen sein, in den sie bestimmte Inhalte von außerhalb der EU nicht mehr sehen können. Somit werden wohl auch Inhalte-Produzenten außerhalb der EU Geldeinbußen erleiden durch Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts.


Schönes neues Internet


Wie war das noch mal? Axel Voss sagte doch letzte Woche nach der Abstimmung alles (im Netz) werde auch mit Artikel 13 so bleiben wie es war. Die Leute sollten sich mal nicht so aufregen. Wir meinen dazu: Er hat sich wochen- und monatelang nie den konkreten Fragen und Problemen zu Artikel 13 gestellt, und sich immer in allgemeines Palaver geflüchtet. Nun, so langsam beginnt sein Gesetzestext (auf EU-Ebene noch eine „Richtlinie“) sich in der Realität zu entfalten. Schönes neues Internet in Europa!

Artikel 13 Twitch-Reaktion

Foto: Daniel Benavides CC BY 2.0


Anmerkung: Einige der hier erwähnten Aussagen von Emmett Shear wurden vor der Abstimmung im EU-Parlament getätigt. Aus dem Gesamt-Kontext von alten und neuen Aussagen ergibt sich unserer Meinung nach die klare Tendenz, dass Twitch wohl leider Uploadfilter und Blockierungen einführen wird.


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Keiner hat die Absicht.... bla bla bla . Hat er doch gut gemacht, der Herr Voss. // Ich bin schon sehr gespannt wo er nach seiner Politiker-Karriere landen wird.