Hintergrund der Strafe ist eine Vereinbarung zwischen Valve und den Publishern Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax.

Die Vereinbarung verhinderte, daß im europäischen Ausland erworbene Spiele, in Deutschland freigeschaltet werden konnten.

In der Untersuchung der EU-Kommission, fanden die Wettbewerbshüter heraus, daß rund 100 Titel lediglich in Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Estland, Lettland und Litauen freigeschalten werden konnten.

Durch diese Form des Geoblockings wurde den Verbrauchern innerhalb der EU der Vorteil genommen, sich in verschiedenen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes das beste preisliche Angebot auszusuchen.

Valve hat noch die Möglichkeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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